Förderung durch die ANU Niedersachsen/Bremen e.V.
Die ANU Niedersachsen/Bremen e.V. gewährt auch im Jahr 2023 eine Förderung für Kleinprojekte bis max. 500,00 Euro als Unterstützung für in der Umweltpädagogik/ Umweltbildung Tätige. Insgesamt stehen voraussichtlich 6000,00 Euro bereit.
Damit setzt die ANU Niedersachsen/Bremen e.V. einen Beschluss der Jahreshauptversammlung 2021 um, wonach Fördermöglichkeiten als einfache Unterstützung für Umweltpädagog*innen geschaffen werden sollen. Die Förderrichtlinien wurden mit Unterstützung der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen entwickelt.
Die Richtlinien sind umfangreich, um einen klaren Abstimmungs- und Entscheidungsprozess zu ermöglichen. Zur Vereinfachung steht ein übersichtlich gestaltetes Antragsformular zur Verfügung.
Die Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im direkten Bezug zur praktischen Umweltbildung stehen.
Qualitätskritierien sind:
- Paxisnähe und Nachhaltigkeit
- Fachkompetenz der Projektmitarbeiter*innen
- Schlüssigkeit der Planung und des Ablaufs
- regionaler Materialbezug, Sparsamkeit
- Einhaltung geltender Umweltstandards
- Transparenz der Mittelverwendung
Gefördert werden können die Vorbereitung, Realisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Erfolgskontrolle, Dokumentation, projektbezogene Material- und Betriebskosten. Reine Büromaterialien werden nicht gefördert.
Alle weiteren Voraussetzungen für eine Förderung sind der Bewilligungsrichtlinie der ANU Niedersachsen/ Bremen e.V. zu entnehmen.
Die Bearbeitung der vollständigen Anträge erfolgt in Reihenfolge des Eingangs.
Vier Projekte, die in den Jahren 2021 und 2022 gefördert wurden, sind im PDF-Dokument "Bericht Förderprojekte" beschrieben.
Förderformulare
1.3 M |
|
209 K |
Förderprojekte 2021-2022
10.2 M |